Gestaltungsmöglichkeiten der externen Betriebsübergabe

Bei einer externen Unternehmensnachfolge gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten: von einer Betriebsaufspaltung, über den direkten Komplettverkauf, der reinen Verpachtung des Betriebes bis hin zu diversen Beteiligungs- und Rentenmodellen. Dabei sollten neben den Punkten Kapitalversorgung und den möglichen Sicherheiten des Käufers auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da die Verkaufserlöse in der Regel einkommensteuerpflichtig sind. Wir haben sowohl in der Partnerschaft als auch in unserem Netzwerk kompetente Partner, mit denen wir gemeinsam attraktive Modelle erarbeiten – individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Der direkte Verkauf

Der direkte und komplette Verkauf des gesamten Betriebes inklusive Anlagegüter ist der klassische Weg. Der Kauf von Weingütern ist aufgrund der hohen Sachwerte meist sehr kapitalintensiv. Daher stellt die Finanzierung und das notwendige Eigenkapital einen wesentlichen Knackpunkt dar.

Förderprogramme für die Landwirtschaft und günstige Kredite durch die Rentenbank erleichtern die Finanzierung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erarbeitung eines Businessplans für Ihre Hausbank.

Doch es muss nicht immer eine klassische Bankfinanzierung sein. Nachfolgend stellen wir einige alternative Übergabemodelle vor.

Alterssicherung durch den Nachfolger

Der Verkauf gegen Rentenzahlungen ist insbesondere für junge Winzer mit einem geringen Eigenkapitalanteil eine interessante Alternative. Die Konstruktion sieht im Groben wie folgt aus: Der Käufer übernimmt den Betrieb gegen Zahlung einer Rente, die in der Summe den Kaufpreis ergibt. Somit ermöglicht der Verkäufer dem Jungunternehmer die Finanzierung der Betriebsübergabe.

Manche Mittelständler haben gegenüber diesem Modell Vorbehalte, denn sie tragen das unternehmerische Risiko weiter mit, ohne ein Mitspracherecht zu besitzen.

Die Alterssicherung hängt wesentlich vom unternehmerischen Geschick des Nachfolgers ab, daher sollten die Rentenzahlungen abgesichert werden. Dies kann beispielsweise über eine Bankbürgschaft, einen Eigentumsvorbehalt oder über die Eintragung einer Grundschuld auf Grundstücke und Gebäude erfolgen.

Bei der Ausgestaltung dieses Modells gibt es diverse Möglichkeiten: von dauernden Lasten bis zu einer Zeitrente. Welche der Varianten am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall zusammen mit dem Steuerberater entschieden werden und richtet sich vor allem nach dem Sicherheitsbedürfnis des Firmenverkäufers.

Das Pachtmodell als Teillösung

Die Verpachtung eines Betriebes ist keine endgültige Nachfolgelösung, kann aber in einigen Fällen sinnvoller sein, als der direkte Verkauf. Bei einer Betriebsverpachtung wird grundsätzlich zwischen zwei Modellen unterschieden: der schlichten Verpachtung und der Betriebsverpachtung mit eisernem Inventar.

Bei einer schlichten Verpachtung wird das Inventar ohne Ersatzpflicht mit verpachtet. Alle während der Pachtzeit neu erworbenen Wirtschaftsgüter gehören dem Pächter. In diesem Zeitraum ist der Pächter lediglich gesetzlich verpflichtet, die Pachtsache instand zu halten und ordnungsgemäß zu verwenden. Der Pachtzins ist bei dieser Form in der Regel gestaffelt und berücksichtigt so die Abnutzung des Inventars.

Bei der Verpachtung mit eisernem Inventar übernimmt der Pächter die Wirtschaftsgüter zu einem Schätzwert, der dem ungefähren Wert zum Pachtende entspricht. Der Pächter ist verpflichtet, das Inventar zu reparieren, ggf. zu ersetzen und auch entsprechend zu modernisieren. Das neu beschaffte Inventar ist im Gegensatz zur schlichten Verpachtung Eigentum des Verpächters.

Bei der Ausgestaltung des Pachtvertrages können auch spezielle Klauseln eingefügt werden, die z.B. ein Vorkaufsrecht des Pächters beinhalten.

Eine gleitende Übergabe

In einigen Fällen ist eine gleitende Übergabe möglich, der Erfolg hängt aber wesentlich von der persönlichen Ebene der beiden Parteien ab. Der Senior führt seinen Nachfolger in die Branche ein, gibt seine Kontakte und das über die Jahrzehnte angesammelte Know-How an den Käufer weiter und steht ihm bei den alltäglichen Fragen beratend zur Seite. Wie schnell die Übergabe erfolgt, hängt von der jeweiligen Situation ab. In der Praxis haben sich drei Jahre als ein sinnvoller Zeitraum erwiesen.

Ein Vertrag sieht meist vor, dass der Kandidat schrittweise Firmenanteile erwirbt, während der Senior sich zunehmend aus dem operativen Geschäft zurückzieht. Dieses Modell bietet insbesondere Quereinsteigern die Möglichkeit, sich in die Weinbranche einzuleben und das Handwerk vom Meister in der Praxis zu lernen.

Betriebsaufspaltungen und Beteiligungen

In manchen Fällen kann eine Betriebsaufspaltung, d.h. die Trennung zwischen dem operativen Geschäft und dem Anlagevermögen, in zwei Gesellschaften von Interesse sein.

In der Regel ist die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft, bzw. eine Personenhandelsgesellschaft wie die KG, die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschft, z.B. eine GmbH. Bei der Betriebsaufspaltung ist darauf zu achten, dass es im rechtlichen Sinne zu keiner Betriebsaufgabe kommt, da sonst im Zuge der Umfirmierung Einkommensteuern anfallen. Die GmbH mietet/pachtet die Immobilie und die Weinberge von der KG, so dass es zu einer sachlichen Verflechtung kommt. Auch eine personelle Verflechtung der beiden Gesellschaften ist für dieses Vehikel notwendig. Dieses Konstrukt eignet sich zum Einen für Beteiligungen und zum Anderen auch für gleitende Übergaben.

Die genaue Ausarbeitung und Optimierung dieses Modells bedarf jedoch notarieller und steuerrechtlicher Experten, die wir Ihnen gerne vermitteln. Meistens haben die Parteien dafür ihre eigenen Experten, die ihre Verträge entwerfen. Doch gerade dann sind es wiederum die Erfahrungen unserer Partner, die als Vermittler und Gestalter der Verträge zum Erfolg für Alle beitragen können.